Wettbewerb bezeichnet in der Wirtschaftswissenschaft das Streben von mindestens zwei Akteuren (Wirtschaftssubjekten) nach einem Ziel, wobei der höhere Zielerreichungsgrad eines Akteurs einen niedrigeren Zielerreichungsgrad des anderen bedingt. Die Unterscheidung von Wettbewerb als sportlichem Vergleich (engl. competition) und Konkurrenz als streitend verdrängendem Vergleich (engl. rivalry) ist willkürlich und hat sich in der Wirtschaft als Ableitung aus dem Wettbewerbsrecht ausgebildet. Vermutlich ist die anarchische Streitkomponente der Grund für diese Begriffsverwendung in einer konsensorientierten Gesellschaft mit detailliert kodifiziertem Recht. In der wissenschaftlichen ökonomischen Literatur, insbesondere in der angelsächsischen Literatur gibt es diese Unterscheidung nicht. Eine linguistische Begründung für diese Unterscheidung gibt es ebenfalls nicht. Die sprachliche Variante Bewerb in Österreich hat dieselbe Wortbedeutung, der Wortbestandteil Wette (engl. bet) in Deutschland ist eher unbedeutend.
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