Unter dem Begriff Disposition ( ‚Anordnung‘, ‚Einteilung‘) wird im weiteren Sinne häufig eine organische oder psychische oder lebensgeschichtlich erworbene Anfälligkeit für die Ausbildung von Krankheiten verstanden. Unter Prädisposition wird eine genetisch bedingte Anfälligkeit für die Ausbildung von Krankheiten verstanden. Eine Disposition zur Erkrankung bestimmter Organe oder Organsysteme nennt man Diathese. Der Begriff Diathese ist – im Hinblick auf die Abgrenzung zum Begriff der Konstitution – synonym mit Disposition im weiteren Sinne. In engerem Sinne sind mit Disposition nur die nicht durch genetische Faktoren bedingten, also lebensgeschichtlich erworbenen Eigenschaften gemeint. Diese Unterscheidung und strengere Abgrenzung ist für die psychotherapeutisch beeinflussbaren Faktoren einer Erkrankung wesentlich.Thure von Uexküll: Grundfragen der psychosomatischen Medizin. Rowohlt Taschenbuch, Reinbek bei Hamburg 1963, Teil I. Die Stellung der Psychosomatischen Medizin in der Heilkunde. Kap. 8. Erbmasse und Lebensgeschichte. sowie Kap 9. Disponierende und Auslösende Faktoren. S. 32 ff.; Teil II. Die Auseinandersetzung mit der neuen Aufgabe. Kap. 1. Die Psychiatrie und die Psychosomatische Medizin. S. 45, Kap. 3 Disposition, Persönlichkeitsprofil und Krankheitsbereitschaft. S. 49; weitere Stellen: S. 57 f. (spezifischer Konflikt nach Alexander), sowie S. 64, 67 (soziale Faktoren), S. 218 (Medizinsoziologie). Disposition in engerem Sinne ist also nur auf peristatische Faktoren bezogen.
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